Ambulante Vorsorgeleistungen der gesetzlichen Krankenkassen
Kuren sind wichtige Maßnahmen zur Erhaltung Ihrer Gesundheit und
dienen der Rehabilitation, Genesung und Vorbeugung. Kuren werden von den
Krankenkassen und auch anderen Sozialversicherungsträgern (z.B.
Rentenversicherungsträger oder Berufsgenossenschaften) erbracht. Dabei
gewährt die Krankenkasse die Kosten nur, wenn andere
Sozialversicherungsträger diese Leistung nicht erbringen (Prinzip der
Nachrangigkeit).
Grundsätzlich können alle deutschen Krankenkassen ambulante
Vorsorgeleistungen bezuschussen und in der Regel sind ambulate
Vorsorgeleistungen im Abstand von drei Jahren ohne Einschränkungen in
der Europäischen Union möglich. Die Voraussetzung hierfür ist ein
Antrag, den die gesetzliche Krankenkasse prüfen und bewilligen muss.
Zur Gewährung eines Zuschusses durch Ihre Krankenkasse beachten Sie folgende Hinweise:
• Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt und lassen Sie sich über die Dringlichkeit einer Kur beraten.
• Besorgen
Sie sich einen Kurantrag bei Ihrer zuständigen Krankenkasse. Dieses
Formular nennt sich „Anregung einer ambulanten Vorsorgeleitung in
anerkannten Kurorten gemäβ § 23 Abs. 2 SGB V" (ehemals: Offene Badekur).
• Füllen
Sie gemeinsam mit Ihrem Hausarzt das Formular aus und lassen Sie sich
von Ihm die Notwendigkeit einer Kur in dem Kurantrag schriftlich
bescheinigen.
• Geben Sie als Kurort „Heilbad Piešťany“ an.
• Reichen Sie Ihren Antrag vor dem geplanten Kuraufenthalt bei Ihrer Krankenkasse ein.
• Nachdem die Krankenkasse Ihren Antrag genehmigt hat, kontaktieren Sie bitte unsere Reservierungsabteilung damit wir Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Kurreise zusammenstellen und anbieten können. Selbstverständlich stehen Ihnen unsere Kurärzte bereits vor Reisebeginn mit Rat zur Seite.
• Im
Regelfall übernimmt die Krankenkasse grundsätzlich die Kosten der
ärztlichen Behandlung sowie 85% der Kurmittelkosten. Darüber hinaus wird
ein pauschaler Zuschuss in Höhe von 13 € pro Tag zu den übrigen Kosten
wie z.B. Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten, Kurtaxe gewährt. Für
Kleinkinder kann sich dieser Zuschuss auf 21 € pro Tag erhöhen. Einige
Krankenkassen genehmigen auch Pauschalbeträge
• Am Ende Ihres
Aufenthaltes erhalten Sie auf Verlangen vom Kurarzt einen
Rechnungsauszug über die erbrachten ärztlichen und therapeutischen
Leistungen sowie die Verordnung ambulanter Heilbehandlungen.
Wir empfehlen Ihnen:
• Informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Krankenkasse über ambulante Vorsorgeleistungen.
• Reichen Sie den Kurantrag rechtzeitig bei Ihrer Krankenkasse ein.
• Bringen Sie zur Kur Ihre aktuellen Befunde, Therapiepläne und Röngtenaufnahmen mit.
• Klären Sie vor Kurbeginn eventuelle Unverträglichkeiten ab und teilen Sie diese dem Kurarzt mit.
Krankenkassen Vertragspartner:
Das Heilbad Piestany ist Vertragspartner der Techniker Krankenkasse und des Gesundheitsservice der BKK.
Zertifizierungen:
Das Heilbad Piestany ist ISO 9001:2008, TÜV Rheinland und EuropespaMed geprüft.